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5/10/1996

Kolumne 12

Ich wollte noch weiter über die Gerichte sprechen, aber bevor ich das tue, möchte ich erwähnen, daß es diese web site, Kauai Net ist, von der diese Kolumnen ursprünglich kommen und wo die Idee dazu entstand. Ich hatte einer anderen web site erlaubt, sie auch zu bringen, aber das hat nicht funktioniert. Deshalb werde ich von jetzt an nur noch an dieser Stelle zu finden sein. Falls Ihr mir eine e-mail an die andere site geschickt habt, werde ich sie nicht bekommen. Ich habe darum gebeten, daß die Kolumnen von dieser web site genommen werden. Es ist schade, daß es mit dieser web site nicht geklappt hat, aber es hat für mich zu viele Probleme mit sich gebracht. Falls Ihr mir eine e-mail an die andere site geschickt habt, könnt Ihr sie mir noch einmal an diese Adresse schicken und sie wird mir zugeschickt werden. Aber meine direkte Anschrift (Schneckenpost) ist auf dieser web site und ich bekomme sie viel schneller. Es tut mir leid, wenn ich Eure Briefe von der anderen site nicht bekommen habe, aber das ist einer der Gründe, warum ich dort nicht mehr dabei bin. Ich hatte der anderen web site erlaubt, diese Kolumnen zu bringen, um mehr Leute zu erreiche, aber es hat sich herausgestellt, daß es nur Kopfschmerzen mit sich bringt und den Ärger nicht wert ist.

Letztes Mal als ich schrieb, habe ich über die Anordnung des Gerichtssaals gesprochen und kurz über das Auswahlverfahren der Jury in einem Todesurteilsprozeß. Ich habe erwähnt, daß alle potentiellen Geschworenen einen Fragebogen ausfüllen, der eine breite Palette an Fragen abdeckt. Dieser Fragebogen setzt sich aus Fragen zusammen, die der Richter, der Staatsanwalt und der Anwalt der Verteidigung zusammenstellen. Zweck davon ist es, ein möglichst deutliches Bild von der jeweiligen Person zu bekommen, so daß jeder schon eine Vorstellung davon hat, welchen Fragen er jeweils weiter nachgehen will, wenn der potentielle Geschworene für das Jury-Auswahlinterview in den Gerichtssaal gebracht wird. Offensichtlich gibt es bestimmte Dinge, die der Richter und der Staatsanwalt heraussuchen, und es gibt bestimmte Dinge, die die Verteidigung von diesen Fragebogen auswählt.

Dazusitzen und den Fragen zuzuhören und den Antworten der potentiellen Geschworenen ist sehr interessant. Das alte Sprichwort, das besagt: "beurteile ein Buch nicht nach seinem Einband", trifft auf einen Vorgang wie diesen wirklich zu. Man hört die unglaublichsten Dinge von Leuten, von denen man so etwas am wenigsten erwartet hätte. Es gibt bestimmte Wortwechsel, die in meiner Erinnerung wirklich herausstechen. Einer davon lautete ungefähr so:

Staatsanwalt: Ich entnehme Ihrem Fragebogen, daß sie sagen, Sie glauben nicht an den Sinn der Todesstrafe. Ist das richtig?

Geschworener: Ja, das ist richtig.

Staatsanwalt: Bedeutet das, daß Sie nie eine Person zum Tode verurteilen könnten, ungeachtet der Umstände?

Geschworener: Ja, das ist richtig. Ich bin in jedem Fall gegen die Todesstrafe. Tut mir leid, aber ich kann sie einfach nicht unterstützen.

Richter: Sie brauchen sich für das, was Sie empfinden, nicht zu entschuldigen. Wir sind froh, daß Sie damit so ehrlich waren.

Geschworener: (der den Richter ansieht als würde er einem Kind etwas erklären) Ich entschuldige mich nicht für das, was ich empfinde. Ich glaube, daß es falsch ist, wenn der Staat jemanden tötet. Ich bin stolz darauf, daß ich die Todesstrafe nicht unterstütze. Ich würde mich nie dafür entschuldigen, was ich empfinde.

Richter: (der mit dem Staatsanwalt einen verlegenen Blick austauscht) Danke, daß Sie sich Zeit genommen haben, Sie sind von jedem weiteren Dienst in diesem Verfahren entschuldigt.

Geschworener: Danke.

Mein Anwalt lehnt sich zu mir herüber und murmelt, Verdammt! Warum müssen die Guten so vehement zu dem stehen, was sie empfinden? Aber die meisten Geschworenen befinden sich auf der anderen Seite des Spektrums. Der typische Wortwechsel könnte sich ungefähr so anhören:

Verteidigung: Ihre Antwort auf dem Fragebogen dazu, was Sie bezüglich der Todesstrafe empfinden, besagt, daß Sie niemals in Erwägung ziehen würden, jemandem lebenslänglich zu geben. Und daß Sie denken, daß jeder, der für schuldig befunden wird, die Todesstrafe bekommen sollte. Also können wir annehmen, daß sie nie in der Lage wären, etwas anderes zu tun, als den Angeklagten zum Tode zu verurteilen. Entspricht das dem, was Sie empfinden?

Geschworener: Ja, so empfinde ich das.

Verteidigung: Danke. Ich habe keine weiteren Fragen.

Staatsanwalt: Sie sagen, Sie würden eine lebenslängliche Gefängnisstrafe ohne Begnadigung nie in Betracht ziehen. Was wäre aber, wenn es etwas gäbe, was die Verteidigung Ihnen sagen würde, was sehr überzeugend ist, könnten Sie dann nicht aufgeschlossen genug sein und in Betracht ziehen, den Angeklagten eher für den Rest seines Lebens zu einer Gefängnisstrafe, als zum Tode zu verurteilen?

Geschworener: (widerstrebend) Nun, ich kann mir nicht vorstellen, was das sein könnte, aber ich bin ein aufgeschlossener Mensch und würde es in Erwägung ziehen.

Staatsanwalt: Also sagen Sie, daß Sie eine lebenslängliche Gefängnisstrafe ohne Begnadigung in Erwägung ziehen KÖNNTEN und nicht automatisch die Todesstrafe verhängen würden?

Geschworener: Ja, ich nehme es an, aber ich weiß nicht, was es sein könnte, das mich dazu bringen würde, es in Erwägung zu ziehen.

Richter: Also, Sie wären dazu in der Lage, sich aufgeschlossen zu zeigen und die lebenslängliche Gefängnisstrafe ohne Begnadigung genauso in Erwägung zu ziehen wie die Todesstrafe?

Geschworener: Ja, ich glaube schon.

Richter: Gut, Sie sind für den Moment entlassen, aber Sie werden sich zu diesem Termin für die Auswahl der Jury in diesem Fall zurückmelden.

Verteidigung: Aber Euer Ehren . . .

Ich denke, zum Interessantesten, was ich während des Verfahrens zur Auswahl der Jury gelernt habe, gehört, daß Menschen, die unnachgiebig gegen das Recht der Frau waren, bei einer Abtreibung selbst zu entscheiden, die stärksten Befürworter der Todesstrafe waren. Es hat mich getroffen, wie heuchlerisch das ist. Sie argumentieren so leidenschaftlich damit, daß töten falsch sei und daß man ein menschliches Wesen tötet, wenn man abtreibt. Wenn sie aber zur Todesstrafe befragt werden, argumentieren sie genauso leidenschaftlich, daß es absolut in Ordnung sei, einen Menschen hinzurichten. Ironischerweise sind es die Menschen, die das Recht der Frau, selbst zu entscheiden unterstützen, die am unnachgiebigsten gegen die Todesstrafe sind.

Bevor ich gehe, würde ich gerne ein paar Fragen beantworten, die mir gestellt wurden. Eine war, warum spreche ich nicht über meinen Fall, eine andere ist, warum ich nicht über persönliche Dinge spreche, die mich betreffen? Nun, wie ich zuvor feststellte, habe ich meine Unschuld nur erwähnt, damit Ihr verstehen könnt, aus welcher Richtung ich argumentiere, bei dem was ich schreibe. Wenn ich diese Kolumnen als Vehikel dafür benutzen würde, diese Dinge herüber zu bringen, würde ich das als falsch empfinden. Und der Grund dafür, daß ich nicht über mich selbst spreche, ist, daß es für das, worüber ich schreibe, nicht relevant ist. Mein Fall wird vor Gericht entschieden werden, nicht im Internet. Ein paar Leute haben mich beschuldigt, diese Stelle dazu zu benutzen, meine Unschuld zu verkünden etc.. Gut, glaubt mir, wenn ich diese Stelle als Forum benutzen wollte, um meine Unschuld zu verkünden, hätte ich zahlreiche Argumente, die ich anführen könnte, um das zu tun. Deshalb, denen unter Euch, die mir Briefe geschickt haben, die besagen, daß ich nur versuche, meine Unschuld zu verkünden: ich denke es wäre absolut klar, wenn ich das täte . . . und ich wäre damit nicht spitzfindig.

Bis später,
Dean