5/10/1996
Kolumne 12
Ich wollte noch weiter über die Gerichte sprechen, aber bevor
ich das tue, möchte ich erwähnen, daß es diese web site, Kauai
Net ist, von der diese Kolumnen ursprünglich kommen und wo die
Idee dazu entstand. Ich hatte einer anderen web site erlaubt, sie
auch zu bringen, aber das hat nicht funktioniert. Deshalb werde
ich von jetzt an nur noch an dieser Stelle zu finden sein. Falls
Ihr mir eine e-mail an die andere site geschickt habt, werde ich
sie nicht bekommen. Ich habe darum gebeten, daß die Kolumnen von
dieser web site genommen werden. Es ist schade, daß es mit
dieser web site nicht geklappt hat, aber es hat für mich zu
viele Probleme mit sich gebracht. Falls Ihr mir eine e-mail an
die andere site geschickt habt, könnt Ihr sie mir noch einmal an
diese Adresse schicken und sie wird mir
zugeschickt werden. Aber meine direkte Anschrift (Schneckenpost)
ist auf dieser web site und ich bekomme sie viel schneller. Es
tut mir leid, wenn ich Eure Briefe von der anderen site nicht
bekommen habe, aber das ist einer der Gründe, warum ich dort
nicht mehr dabei bin. Ich hatte der anderen web site erlaubt,
diese Kolumnen zu bringen, um mehr Leute zu erreiche, aber es hat
sich herausgestellt, daß es nur Kopfschmerzen mit sich bringt
und den Ärger nicht wert ist.
Letztes Mal als ich schrieb, habe ich über die Anordnung des
Gerichtssaals gesprochen und kurz über das Auswahlverfahren der
Jury in einem Todesurteilsprozeß. Ich habe erwähnt, daß alle
potentiellen Geschworenen einen Fragebogen ausfüllen, der eine
breite Palette an Fragen abdeckt. Dieser Fragebogen setzt sich
aus Fragen zusammen, die der Richter, der Staatsanwalt und der
Anwalt der Verteidigung zusammenstellen. Zweck davon ist es, ein
möglichst deutliches Bild von der jeweiligen Person zu bekommen,
so daß jeder schon eine Vorstellung davon hat, welchen Fragen er
jeweils weiter nachgehen will, wenn der potentielle Geschworene
für das Jury-Auswahlinterview in den Gerichtssaal gebracht wird.
Offensichtlich gibt es bestimmte Dinge, die der Richter und der
Staatsanwalt heraussuchen, und es gibt bestimmte Dinge, die die
Verteidigung von diesen Fragebogen auswählt.
Dazusitzen und den Fragen zuzuhören und den Antworten der
potentiellen Geschworenen ist sehr interessant. Das alte
Sprichwort, das besagt: "beurteile ein Buch nicht nach
seinem Einband", trifft auf einen Vorgang wie diesen
wirklich zu. Man hört die unglaublichsten Dinge von Leuten, von
denen man so etwas am wenigsten erwartet hätte. Es gibt
bestimmte Wortwechsel, die in meiner Erinnerung wirklich
herausstechen. Einer davon lautete ungefähr so:
Staatsanwalt: Ich entnehme Ihrem Fragebogen, daß sie sagen,
Sie glauben nicht an den Sinn der Todesstrafe. Ist das richtig?
Geschworener: Ja, das ist richtig.
Staatsanwalt: Bedeutet das, daß Sie nie eine Person zum Tode
verurteilen könnten, ungeachtet der Umstände?
Geschworener: Ja, das ist richtig. Ich bin in jedem Fall gegen
die Todesstrafe. Tut mir leid, aber ich kann sie einfach nicht
unterstützen.
Richter: Sie brauchen sich für das, was Sie empfinden, nicht
zu entschuldigen. Wir sind froh, daß Sie damit so ehrlich waren.
Geschworener: (der den Richter ansieht als würde er einem
Kind etwas erklären) Ich entschuldige mich nicht für das, was
ich empfinde. Ich glaube, daß es falsch ist, wenn der Staat
jemanden tötet. Ich bin stolz darauf, daß ich die Todesstrafe
nicht unterstütze. Ich würde mich nie dafür entschuldigen, was
ich empfinde.
Richter: (der mit dem Staatsanwalt einen verlegenen Blick
austauscht) Danke, daß Sie sich Zeit genommen haben, Sie sind
von jedem weiteren Dienst in diesem Verfahren entschuldigt.
Geschworener: Danke.
Mein Anwalt lehnt sich zu mir herüber und murmelt, Verdammt!
Warum müssen die Guten so vehement zu dem stehen, was sie
empfinden? Aber die meisten Geschworenen befinden sich auf der
anderen Seite des Spektrums. Der typische Wortwechsel könnte
sich ungefähr so anhören:
Verteidigung: Ihre Antwort auf dem Fragebogen dazu, was Sie
bezüglich der Todesstrafe empfinden, besagt, daß Sie niemals in
Erwägung ziehen würden, jemandem lebenslänglich zu geben. Und
daß Sie denken, daß jeder, der für schuldig befunden wird, die
Todesstrafe bekommen sollte. Also können wir annehmen, daß sie
nie in der Lage wären, etwas anderes zu tun, als den Angeklagten
zum Tode zu verurteilen. Entspricht das dem, was Sie empfinden?
Geschworener: Ja, so empfinde ich das.
Verteidigung: Danke. Ich habe keine weiteren Fragen.
Staatsanwalt: Sie sagen, Sie würden eine lebenslängliche
Gefängnisstrafe ohne Begnadigung nie in Betracht ziehen. Was
wäre aber, wenn es etwas gäbe, was die Verteidigung Ihnen sagen
würde, was sehr überzeugend ist, könnten Sie dann nicht
aufgeschlossen genug sein und in Betracht ziehen, den Angeklagten
eher für den Rest seines Lebens zu einer Gefängnisstrafe, als
zum Tode zu verurteilen?
Geschworener: (widerstrebend) Nun, ich kann mir nicht
vorstellen, was das sein könnte, aber ich bin ein
aufgeschlossener Mensch und würde es in Erwägung ziehen.
Staatsanwalt: Also sagen Sie, daß Sie eine lebenslängliche
Gefängnisstrafe ohne Begnadigung in Erwägung ziehen KÖNNTEN
und nicht automatisch die Todesstrafe verhängen würden?
Geschworener: Ja, ich nehme es an, aber ich weiß nicht, was
es sein könnte, das mich dazu bringen würde, es in Erwägung zu
ziehen.
Richter: Also, Sie wären dazu in der Lage, sich
aufgeschlossen zu zeigen und die lebenslängliche
Gefängnisstrafe ohne Begnadigung genauso in Erwägung zu ziehen
wie die Todesstrafe?
Geschworener: Ja, ich glaube schon.
Richter: Gut, Sie sind für den Moment entlassen, aber Sie
werden sich zu diesem Termin für die Auswahl der Jury in diesem
Fall zurückmelden.
Verteidigung: Aber Euer Ehren . . .
Ich denke, zum Interessantesten, was ich während des
Verfahrens zur Auswahl der Jury gelernt habe, gehört, daß
Menschen, die unnachgiebig gegen das Recht der Frau waren, bei
einer Abtreibung selbst zu entscheiden, die stärksten
Befürworter der Todesstrafe waren. Es hat mich getroffen, wie
heuchlerisch das ist. Sie argumentieren so leidenschaftlich
damit, daß töten falsch sei und daß man ein menschliches Wesen
tötet, wenn man abtreibt. Wenn sie aber zur Todesstrafe befragt
werden, argumentieren sie genauso leidenschaftlich, daß es
absolut in Ordnung sei, einen Menschen hinzurichten.
Ironischerweise sind es die Menschen, die das Recht der Frau,
selbst zu entscheiden unterstützen, die am unnachgiebigsten
gegen die Todesstrafe sind.
Bevor ich gehe, würde ich gerne ein paar Fragen beantworten,
die mir gestellt wurden. Eine war, warum spreche ich nicht über
meinen Fall, eine andere ist, warum ich nicht über persönliche
Dinge spreche, die mich betreffen? Nun, wie ich zuvor
feststellte, habe ich meine Unschuld nur erwähnt, damit Ihr
verstehen könnt, aus welcher Richtung ich argumentiere, bei dem
was ich schreibe. Wenn ich diese Kolumnen als Vehikel dafür
benutzen würde, diese Dinge herüber zu bringen, würde ich das
als falsch empfinden. Und der Grund dafür, daß ich nicht über
mich selbst spreche, ist, daß es für das, worüber ich
schreibe, nicht relevant ist. Mein Fall wird vor Gericht
entschieden werden, nicht im Internet. Ein paar Leute haben mich
beschuldigt, diese Stelle dazu zu benutzen, meine Unschuld zu
verkünden etc.. Gut, glaubt mir, wenn ich diese Stelle als Forum
benutzen wollte, um meine Unschuld zu verkünden, hätte ich
zahlreiche Argumente, die ich anführen könnte, um das zu tun.
Deshalb, denen unter Euch, die mir Briefe geschickt haben, die
besagen, daß ich nur versuche, meine Unschuld zu verkünden: ich
denke es wäre absolut klar, wenn ich das täte . . . und ich
wäre damit nicht spitzfindig.
Bis später,
Dean